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 Thüringer Porzellan- und Antiqitätenstube

 Allg. Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen für den Warenverkauf

I. Allgemeines

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

Für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote gelten diese AGB sofern mit dem Besteller bzw. Kunden nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Form, gelten auch dann, wenn in der späteren Geschäftsbeziehung keine ausdrückliche Bezugnahme auf sie erfolgen sollte.

Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Als Auftragsbestätigung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das re-mail oder das Bestätigungsfax des Verwenders oder der Lieferschein. Schweigen des Bestellers bzw. Kunden auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Abnahme unserer Lieferung und Leistung gelten als Genehmigung unserer AGB. Nebenabreden sowie Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten.

Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von Thüringer Porzellan u.- Antiqutäten vorgelegten Rechnungen, Unterlagen, etc. besteht für das Geschäft (Thüringer Porzellan u.- Antiqutäten) keine Verbindlichkeit. Der Kunde bzw. Besteller ist verpflichtet, den Geschäftsinhaber über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so daß die erforderlichen Korrekturen erfolgen können. Dies gilt auch bei fehlenden Rechnungen, Unterlagen, etc.
 

II. Eigentumsvorbehalt

Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Besteller bzw. Kunden über, wenn sämtliche Verbindlichkeiten - einschließlich solcher aus etwaigen Schecks - erfüllt sind, welche Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber dem Kunden bzw. Besteller hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderung.

Der Besteller bzw. Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware solange nicht Verbrauchsartikel betroffen sind.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers bzw. Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
 
Der Kunde bzw. Besteller verpflichtet sich, die Kosten der Zurücklieferung der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware vollumfänglich zu tragen. Gleichzeitig gestattet der Besteller bzw. Kunde dem Geschäft Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zu diesem Zwecke seine Räume, Grundstücke und Fahrzeuge zu betreten und verpflichtet sich, alles für den Abtransport Erforderliche zu veranlassen.
 
Der Kunde bzw. Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritter Hand hat er dem Geschäft Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten unverzüglich durch Einschreibebrief davon zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten um mehr als  10 %, so wird Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten auf Verlangen des Kunden bzw. Bestellers insoweit Sicherheiten nach Wahl von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten freigeben.
 

III. Gewährleistung

Alle Angaben, Übereignungen und Anwendungen unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller bzw. Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen. Der Besteller bzw. Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung - spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Während der Gewährleistungsfrist hat der Besteller bzw. Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).

Kann Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller bzw. Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde bzw. Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur nach ausdrücklichem Einverständnis von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zurückgesandt werden.

Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
 

IV. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert, der an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmängel. Dies gilt nicht, soweit Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.
 

V. Preise

Die Preise sind der aktuellen Preisliste von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zu entnehmen. Die Preise verstehen sich mit Mehrwertsteuer.
 

VI. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen (Kaufpreis und die Entgelte für die Nebenleistungen) von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und werden bei erstmaliger Bestellung und Versendung per Nachnahme kassiert. Bei weiteren Bestellungen und Versendungen wird auf Rechnung geliefert, es sei denn, daß dieses durch Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten schriftlich ausgeschlossen wird.

Der Besteller bzw. Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückbehaltende Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln.

Zahlungen durch Scheck erfolgen lediglich erfüllungshalber.

Zahlungen sind nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten über den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen oder daraus errechenbaren Fälligkeitstag auf ihrem Konto verfügen kann. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten berechtigt, Zinsen zu verlangen. Die Höhe der Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen beträgt mindestens 3,5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller bzw. Kunde eine geringere Belastung nachweist.

Ist Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen oder tritt der Besteller bzw. Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so kann Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, 20 % vom Gesamtrechnungswert als Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen. Der Kunde bzw. Besteller bekommt die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, daß ein solcher Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist.

Für Mahnungen wird eine Gebühr von DM 5,00 pro Mahnung vereinbart.
 

VII. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Bestellers bzw. Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten nach Nachfristsetzung berechtigt, von allen etwa bestehenden Verträgen, auch von solchen bei denen ein Zahlungsverzug noch nicht vorliegt, zurückzutreten.

Weitergehender Schadensersatz aus allen rechtlichen Gründen bleibt vorbehalten. Auch kann die sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen gegenüber dem Besteller bzw. Kunden ohne Rücksicht auf entgegenstehende Zahlungsbedingungen oder Zahlungsvereinbarungen von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten verlangt werden.
 

VIII. Lieferbedingungen

Der Transport, einschließlich etwaiger Rücksendung, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers falls keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers bzw. Kunden und von uns berechnet. Die Höhe von Porto- und Verpackungskosten sind abhängig von der Höhe des Gesamtbestellwertes. Sie sind wie folgt gestaffelt:
Wert von bis Versand
0.00 50.00 9.00
50.01 125.00 7.00
125.01 250.00 5.00
250.01 --- 0.00

Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird derselbe nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt.

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller bzw. Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller bzw. Kunden über. Im übrigen geht die Gefahr - auch bei frachtfreier Lieferung, gleichgültig auf welchem Weg und mit welchem (eignen oder fremden) Transportmittel - mit Verlassen des Geschäftsbereiches von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten auf den Besteller bzw. Kunden über.

Der Besteller bzw. Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Wird die Einlagerung oder Aufbewahrung der Ware infolge Annahmeverzuges des Kunden erforderlich, so erfolgt die Einlagerung oder Aufbewahrung auf Gefahr und Kosten des Bestellers bzw. Kunden. In diesem Fall werden Rechnungen sofort fällig.

Falls Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Besteller bzw. Kunde eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller bzw. Kunden - zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Dies gilt nicht, wenn auf Seiten von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsumstände sowie Aussperrung sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten als auch bei den Vorlieferanten von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt, diese dann innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Bestellers bzw. Kunden bei Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten nicht an den Besteller bzw. Kunden erfolgt. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht in diesen Fällen nicht.

Liefert Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten aus anderen Gründen nicht oder gerät sie in Verzug, kann der Besteller bzw. Kunde den Rücktritt erklären und nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Schadensersatz von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten verlangen.

Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Besteller bzw. Kunde über seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen unrichtige Angabe gemacht hat oder seine Zahlung eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn ihr Umstände bekannt werden, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Besteller bzw. Kunden ausschließen oder verzögern.
 

IX. Lieferfristen

Lieferfristen gelten für Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten nur dann als verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt wurden. Alle Lieferfristen sind aufgrund der Gegebenheiten am Tage der Auftragsbestätigung ermittelt worden. Tritt eine spätere Änderung der Gegebenheit ein, so behält sich Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten eine Anpassung der Lieferfrist vor. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages geklärt sind. Ist eine Anzahlung für den Auftrag vereinbart worden, so beginnt die Lieferfrist mit dem wertmäßigen Eingang auf einem unserer Konten.

Im Falle eines Lieferverzuges von mehr als drei Wochen ist der Besteller bzw. Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf einer der Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zu setzenden Nachfrist von vierzehn Tagen, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Verzugsschaden kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf einem fahrlässig oder vorsätzlichen Verhalten von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Kann eine Lieferzeit infolge höherer Gewalt - zum Beispiel Aufruhr, Streik, Aussperrung, inneren Unruhen, Beschlagnahme, Verzögerung bei der Beförderung, Importbeschränkung - oder dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Gefahrenbereiches von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten und von ihr nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so können hieraus keine Rechte abgeleitet werden. Hierbei verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Tritt durch Betriebsstörungen infolge ungeklärter technischer Fragen eine Lieferzeitüberschreitung ein, so hat der Besteller bzw. Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz und nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen wird der jeweilige Teilrechnungswert sofort fällig.
 

X. Anlieferung

Vom Besteller bzw. Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund zurück gelieferte Waren, insbesondere mangelhafte Waren, müssen grundsätzlich am Geschäftssitz von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten angeliefert werden. Die Annahme unfrei zugesandter Waren wird verweigert. Dies gilt auch für Sendungen mit der Post, bei der die Zustellgebühren enthalten sein müssen. Es muß ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Reklamationsbegleitschein von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten beiliegen. Alle Rücksendungen werden nur in Originalverpackungen angenommen, Sendungen einzelner Teile werden nicht akzeptiert. Vorabsendungen von Austauschware erfolgen grundsätzlich gegen Berechnung.
 

XI. Haftung

Für ein Verschulden derjeniger Personen, derer sich Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient, haftet sie nicht, es sei denn, es trifft sie ein grob fahrlässiges Verschulden bei ihrer Auswahl oder Beaufsichtigung.
 

XII. Abtretungsverbot

Abtretungen von Forderungen gegen uns bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
 

XIII. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Geschäftsführers von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten.
 

XIV. Aufrechnung

Einer Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
 

XV. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit (salvatorische Klausel)

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. Insoweit verpflichten sich die Parteien an einer Regelung mitzuwirken, die in zulässiger Weise zu dem gewollten Vertragszweck führt.

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle vorherigen ungültig.
 

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