I. Allgemeines
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und
Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst
durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
Für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote gelten diese AGB
sofern mit dem Besteller bzw. Kunden nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen, in der
jeweils gültigen Form, gelten auch dann, wenn in der späteren
Geschäftsbeziehung keine ausdrückliche Bezugnahme auf sie erfolgen
sollte.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für die
Geschäftsabwicklung maßgebend. Als Auftragsbestätigung im Sinne
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das re-mail oder das
Bestätigungsfax des Verwenders oder der Lieferschein. Schweigen
des Bestellers bzw. Kunden auf unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder die Abnahme unserer Lieferung und
Leistung gelten als Genehmigung unserer AGB. Nebenabreden sowie
Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der
schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer von Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten.
Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in
den von Thüringer Porzellan u.- Antiqutäten vorgelegten
Rechnungen, Unterlagen, etc. besteht für das Geschäft (Thüringer
Porzellan u.- Antiqutäten) keine Verbindlichkeit. Der Kunde bzw.
Besteller ist verpflichtet, den Geschäftsinhaber über derartige
Fehler in Kenntnis zu setzen, so daß die erforderlichen
Korrekturen erfolgen können. Dies gilt auch bei fehlenden
Rechnungen, Unterlagen, etc.
II. Eigentumsvorbehalt
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten behält sich das Eigentum
an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den
Besteller bzw. Kunden über, wenn sämtliche Verbindlichkeiten -
einschließlich solcher aus etwaigen Schecks - erfüllt sind, welche
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten - gleich aus welchem
Rechtsgrund - gegenüber dem Kunden bzw. Besteller hat. Bei
laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung
der uns zustehenden Saldoforderung.
Der Besteller bzw. Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen
Behandlung der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware
solange nicht Verbrauchsartikel betroffen sind.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers bzw. Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der
Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Der Kunde
bzw. Besteller verpflichtet sich, die Kosten der Zurücklieferung
der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware vollumfänglich zu
tragen. Gleichzeitig gestattet der Besteller bzw. Kunde dem
Geschäft Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zu diesem Zwecke
seine Räume, Grundstücke und Fahrzeuge zu betreten und
verpflichtet sich, alles für den Abtransport Erforderliche zu
veranlassen.
Der Kunde bzw. Besteller darf den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch dritter Hand hat er dem Geschäft Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten unverzüglich durch Einschreibebrief davon zu
benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie
die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des
Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich
durch uns schriftlich erklärt wird.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten um mehr als 10 %, so
wird Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten auf Verlangen des Kunden
bzw. Bestellers insoweit Sicherheiten nach Wahl von Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten freigeben.
III. Gewährleistung
Alle Angaben, Übereignungen und Anwendungen unserer Produkte,
technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
Wissen, befreien den Besteller bzw. Kunden jedoch nicht von
eigenen Prüfungen. Der Besteller bzw. Kunde hat die gelieferte
Ware bei Eingang auf Mängel hin unverzüglich zu untersuchen,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb
von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach
ihrer Entdeckung - spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist, schriftlich unter Beifügung von Belegen
erhoben werden. Während der Gewährleistungsfrist hat der Besteller
bzw. Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern
(Nachbesserung).
Kann Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten einen ihrer
Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder
sind für den Besteller bzw. Kunden weitere Nachbesserungsversuche
unzumutbar, so kann der Kunde bzw. Besteller anstelle der
Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher
Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur nach ausdrücklichem
Einverständnis von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten
zurückgesandt werden.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten nur in den Fällen des Vorsatzes und
grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
IV. Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung von Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten zur Leistung von Schadensersatz, gleich
aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert, der an
dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten
Warenmängel. Dies gilt nicht, soweit Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.
V. Preise
Die Preise sind der aktuellen Preisliste von Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten zu entnehmen. Die Preise verstehen sich
mit Mehrwertsteuer.
VI. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen (Kaufpreis und die Entgelte für die
Nebenleistungen) von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten sind
sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und werden bei
erstmaliger Bestellung und Versendung per Nachnahme kassiert. Bei
weiteren Bestellungen und Versendungen wird auf Rechnung
geliefert, es sei denn, daß dieses durch Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten schriftlich ausgeschlossen wird.
Der Besteller bzw. Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückbehaltende
Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend
gemachten Mängeln.
Zahlungen durch Scheck erfolgen lediglich erfüllungshalber.
Zahlungen sind nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten über den Gegenwert mit Wertstellung an
dem auf der Rechnung angegebenen oder daraus errechenbaren
Fälligkeitstag auf ihrem Konto verfügen kann. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung ist Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten
berechtigt, Zinsen zu verlangen. Die Höhe der Fälligkeits- bzw.
Verzugszinsen beträgt mindestens 3,5 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten eine Belastung mit einem
höheren Zinssatz oder wenn der Besteller bzw. Kunde eine geringere
Belastung nachweist.
Ist Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten im Falle des
Zahlungsverzuges berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung
des Vertrages zu verlangen oder tritt der Besteller bzw. Kunde
unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so kann Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten unbeschadet der Möglichkeit einen
höheren Schaden geltend zu machen, 20 % vom Gesamtrechnungswert
als Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen. Der Kunde
bzw. Besteller bekommt die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu
führen, daß ein solcher Schaden nicht entstanden oder wesentlich
geringer als die Pauschale ist.
Für Mahnungen wird eine Gebühr von DM 5,00 pro Mahnung
vereinbart.
VII. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Bestellers bzw. Kunden oder wesentlicher
Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten nach Nachfristsetzung berechtigt, von
allen etwa bestehenden Verträgen, auch von solchen bei denen ein
Zahlungsverzug noch nicht vorliegt, zurückzutreten.
Weitergehender Schadensersatz aus allen rechtlichen Gründen
bleibt vorbehalten. Auch kann die sofortige Bezahlung aller
sonstigen Forderungen gegenüber dem Besteller bzw. Kunden ohne
Rücksicht auf entgegenstehende Zahlungsbedingungen oder
Zahlungsvereinbarungen von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten
verlangt werden.
VIII. Lieferbedingungen
Der Transport, einschließlich etwaiger Rücksendung, erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Empfängers falls keine anderweitige
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verpackungen werden
Eigentum des Bestellers bzw. Kunden und von uns berechnet. Die Höhe
von Porto- und Verpackungskosten sind abhängig von der Höhe des Gesamtbestellwertes.
Sie sind wie folgt gestaffelt:
| Wert von |
bis |
Versand |
|
0.00 |
50.00 |
9.00 |
|
50.01 |
125.00 |
7.00 |
|
125.01 |
250.00 |
5.00 |
|
250.01 |
--- |
0.00 |
Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird
derselbe nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für
billigste Verfrachtung bewirkt.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller
bzw. Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft auf den Besteller bzw. Kunden über. Im übrigen
geht die Gefahr - auch bei frachtfreier Lieferung, gleichgültig
auf welchem Weg und mit welchem (eignen oder fremden)
Transportmittel - mit Verlassen des Geschäftsbereiches von
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten auf den Besteller bzw. Kunden
über.
Der Besteller bzw. Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand
anzunehmen. Wird die Einlagerung oder Aufbewahrung der Ware
infolge Annahmeverzuges des Kunden erforderlich, so erfolgt die
Einlagerung oder Aufbewahrung auf Gefahr und Kosten des Bestellers
bzw. Kunden. In diesem Fall werden Rechnungen sofort fällig.
Falls Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten eine vereinbarte
Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Besteller bzw. Kunde
eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tag der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Besteller bzw. Kunden - zu gewähren und
kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist
geltend machen. Dies gilt nicht, wenn auf Seiten von Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsumstände
sowie Aussperrung sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten als auch bei den
Vorlieferanten von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten verlängern
die Lieferfrist entsprechend. Der Besteller kann hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Besteller
nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt, diese
dann innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des
Bestellers bzw. Kunden bei Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten
nicht an den Besteller bzw. Kunden erfolgt. Ein
Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht in diesen Fällen
nicht.
Liefert Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten aus anderen
Gründen nicht oder gerät sie in Verzug, kann der Besteller bzw.
Kunde den Rücktritt erklären und nur in Fällen von grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz Schadensersatz von Thüringer Porzellan
u.- Antiquitäten verlangen.
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten steht ein Rücktrittsrecht
zu, wenn der Besteller bzw. Kunde über seine Kreditwürdigkeit
bedingende Tatsachen unrichtige Angabe gemacht hat oder seine
Zahlung eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs oder
Vergleichsverfahren beantragt wurde. Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt,
wenn ihr Umstände bekannt werden, welche die ordnungsgemäße
Erfüllung des Vertrages durch den Besteller bzw. Kunden
ausschließen oder verzögern.
IX. Lieferfristen
Lieferfristen gelten für Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten
nur dann als verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt
wurden. Alle Lieferfristen sind aufgrund der Gegebenheiten am Tage
der Auftragsbestätigung ermittelt worden. Tritt eine spätere
Änderung der Gegebenheit ein, so behält sich Thüringer Porzellan
u.- Antiquitäten eine Anpassung der Lieferfrist vor. Die
Lieferfrist beginnt, wenn alle kaufmännischen und technischen
Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages geklärt sind. Ist
eine Anzahlung für den Auftrag vereinbart worden, so beginnt die
Lieferfrist mit dem wertmäßigen Eingang auf einem unserer Konten.
Im Falle eines Lieferverzuges von mehr als drei Wochen ist der
Besteller bzw. Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf
einer der Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten zu setzenden
Nachfrist von vierzehn Tagen, vom Vertrag zurückzutreten. Ein
Verzugsschaden kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der
Verzug auf einem fahrlässig oder vorsätzlichen Verhalten von
Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten oder eines ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Kann eine Lieferzeit infolge höherer Gewalt - zum Beispiel
Aufruhr, Streik, Aussperrung, inneren Unruhen, Beschlagnahme,
Verzögerung bei der Beförderung, Importbeschränkung - oder dem
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
Gefahrenbereiches von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten und von
ihr nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht zu vertreten sind,
nicht eingehalten werden, so können hieraus keine Rechte
abgeleitet werden. Hierbei verlängert sich die Lieferfrist
angemessen.
Tritt durch Betriebsstörungen infolge ungeklärter technischer
Fragen eine Lieferzeitüberschreitung ein, so hat der Besteller
bzw. Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz und nicht das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen wird der
jeweilige Teilrechnungswert sofort fällig.
X. Anlieferung
Vom Besteller bzw. Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund zurück
gelieferte Waren, insbesondere mangelhafte Waren, müssen
grundsätzlich am Geschäftssitz von Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten angeliefert werden. Die Annahme unfrei zugesandter
Waren wird verweigert. Dies gilt auch für Sendungen mit der Post,
bei der die Zustellgebühren enthalten sein müssen. Es muß ein
vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Reklamationsbegleitschein von Thüringer Porzellan u.- Antiquitäten
beiliegen. Alle Rücksendungen werden nur in Originalverpackungen
angenommen, Sendungen einzelner Teile werden nicht akzeptiert.
Vorabsendungen von Austauschware erfolgen grundsätzlich gegen
Berechnung.
XI. Haftung
Für ein Verschulden derjeniger Personen, derer sich Thüringer
Porzellan u.- Antiquitäten zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten
bedient, haftet sie nicht, es sei denn, es trifft sie ein grob
fahrlässiges Verschulden bei ihrer Auswahl oder Beaufsichtigung.
XII. Abtretungsverbot
Abtretungen von Forderungen gegen uns bedürfen unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung.
XIII. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Bestätigung des Geschäftsführers von Thüringer Porzellan u.-
Antiquitäten.
XIV. Aufrechnung
Einer Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Thüringer Porzellan
u.- Antiquitäten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der
laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
XV. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit (salvatorische
Klausel)
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. Insoweit verpflichten sich
die Parteien an einer Regelung mitzuwirken, die in zulässiger
Weise zu dem gewollten Vertragszweck führt.
Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle
vorherigen ungültig.